Ein Text von David Issmer

Ein jugendlicher Computerspieler läuft Amok – und wieder ist er da, der Ruf nach einem Verbot so genannter „Killerspiele“.
Medien, Politiker und Kirchen formen zur Zeit eine Allianz, die solchen - auch als Egoshooter bekannten - Computerspielen den Kampf ansagt. Sie sind sich sicher, dass solche Gewaltspiele bei immer mehr Jugendlichen zu einem Realitätsverlustführen. Was im Spiel möglich sei, werde später in der realen Welt kopiert und nachgeahmt. Ein Schüler, der am PC nächtelang in eine Welt der Brutalität und des Horrors abtauche, könne irgendwann die Grenze zwischen Spiel und Realität nicht mehr erkennen. Brauchen wir also tatsächlich ein Verbot solcher Gewaltspiele?
Wer sich nur etwas näher mit diesen Spielen beschäftigt wird einige interessante Erfahrungen machen: Bei der überwiegenden Mehrzahl der Egoshooter geht es im Kern überhaupt nicht darum, in einer Phantasiewelt herumzurennen und möglichst viele Feinde zu ermorden. Vielmehr liegt den meisten Spielen eine sehr ausgefeilte und komplizierte Mission zugrunde, die der Spieler erfüllen muss. So gilt es oft Geiseln zu befreien oder bestimmte Gegenstände zu erlangen. Der Weg dorthin führt dabei zwar in der Tat über viele Feinde, die man „erledigen“ muss. Dabei geht es jedoch viel weniger um Brutalität als vielmehr um ein hohes Maß an Geschick und Taktik.
Nicht ohne Recht werden diese Spiele oftmals als moderne Variante des Kinderspiels „Räuber-und-Gendarm“ charakterisiert. Viele Märchen, mit denen auch die Generation unserer Eltern aufgewachsen ist, enthalten mehr Gewalt und Gemetzel als so manches Computerspiel – man denke nur an die Hexe, die bei Hänsel undGretel bei lebendigem Leibe im Ofen verbrannt wird, oder an Max und Moritz, die in einer Mühle zu Fetzen gemahlen werden.
Natürlich darf man bei allem nicht übersehen, dass es auch reine „Ballerspiele“ gibt, in denen es wirklich nur auf Brutalität ankommt. Solche Spiele stehen jedoch auch heute schon auf dem Index. Jedes neue Computerspiel wird von seiner Einführung von unabhängigen Gutachtern klassifiziert. Gewaltverherrlichende Spiele bekommen keine Jugendfreigabe und dürfen in Geschäften nur Erwachsenenzugänglich sein.
Gerade nicht in dieses Genre etwa gehört das fälschlicherweise im Zusammenhang mit Killerspielen oft genannte Spiel „Counterstrike“. Aus eigener Erfahrung und zahllosen durchspielten Nächten während meiner Schulzeit weiß ich noch, wieviel Spaß ein solches Strategiespiel machen kann, vor allem wenn es über das Internet gegen Freunde gespielt wird. Dennoch überkam weder mich noch meine Mitspieler morgens in der Schule je die Lust, auf Mitschüler und Lehrer loszugehen.
Allein an diesen Spielen kann es also nicht liegen, wenn Schüler plötzlich ausrasten und um sich schießen. Gerade der Fall des Amokläufers von Emsdetten ist dabei einer nähren Betrachtung wert. Wie in fast allen derartigen Fällen handelte es sich auch hier bei dem Täter um einen absoluten Einzelgänger, der kaum Anschluss an seine Klassenkameraden fand. Vielmehr war er bei seinen Mitschülern als Sonderling bekannt, der sich komisch benahm und mit dem kaum jemand etwas anfangen konnte. Fast immer wird der Täter eines solchen Amoklaufs später derartig charakterisiert.
Hier zeigt sich eine wirkliche Notwendigkeit: Die möglichst frühzeitige Erkennung und Behebung sozialer Störungen und fehlender Integration bei Schülern. Benötigt werden pädagogische Konzepte, um solche Jugendlichen besser in die Klasse und ihr gesamtes Umfeld einzubinden. Besonders wichtig ist dabei auch der Dialog mit den Eltern. Denn oftmals wissen diese gar nichts von den Problemen ihres Kindes. Auch sollte der Frage nachgegangen werden, wie es überhaupt möglich sein kann, dass diese Jugendlichen Zugang zu Waffen haben.
Zurück zu den Computerspielen: Abgesehen davon, dass es keine Notwendigkeit dafür gibt, wäre ein generelles Verbot auch überhaupt nicht durchsetzbar. Mittlerweile kann jedes beliebige Spiel per Download im Internet beschafft werden. Auch der Amokschütze von Emsdetten hatte sich seine Spiele aus dem Netz heruntergeladen. Verkaufsverbote für Software sind in Zeiten des Internets daher weder praktikabel noch sinnvoll.





