Streit um die Unternehmenssteuern

Ein Text von David Issmer

Seit einigen Wochen herrscht wieder einmal Streit in der großen Koalition. Diesmal geht es um die geplante „Unternehmenssteuerreform 2008“. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und Union beschlossen, die Unternehmensbesteuerung zu reformieren – ein  ehrgeiziges Ziel, gilt doch das deutsche Steuersystem schon seit langem als äußerst kompliziert und unattraktiv.

Durch die Reform sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessert werden. Gegenwärtig wird den deutschen Kapitalgesellschaften, also den Aktiengesellschaften und GmbHs, etwa 39 Prozent ihres Gewinns weggesteuert. Damit liegt Deutschland hinsichtlich der Steuerhöhe in der Europäischen Union an der Spitze. Dieser große Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen soll beseitigt werden, indem die tarifliche Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf knapp 30 Prozent gesenkt wird; bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften soll eine in etwa gleiche Steuerbelastung erreicht werden, soweit der Gewinn im Betrieb verbleibt. Diese Steuererleichterung ist der Kern der Reform; darüber hinaus soll es noch an vielen anderen Stellen zu einer Entlastung der Wirtschaft kommen.

Wie ist nun dieses Vorhaben aus liberaler Sicht zu bewerten? Zunächst einmal ist festzustellen, dass der Grundgedanke der Reform einer alten liberalen Forderung nachkommt: Runter mit den Steuern! Denn nur dann werden die Unternehmen ihre Gewinne wieder in Deutschland versteuern anstatt sie durch so genannte Steuerschlupflöcher ins Ausland zu transferieren. Das Credo lautet: Lieber geringere Steuern auf breiter Grundlage als hohe Steuern, die gar nicht gezahlt werden!

Nun müssen aber natürlich die Entlastungen für die Wirtschaft, deren Höhe insgesamt auf etwa 29 Milliarden Euro geschätzt wird, irgendwie gegenfinanziert werden. Knapp 24 Milliarden Euro will man durch verringerte Abzugsmöglichkeiten bei der Gewinnermittlung wieder hereinholen. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung der Unternehmen somit um rund fünf Milliarden Euro verringern. Kurzfristig erwartet der Finanzminister sogar Mindereinnahmen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2008. Und hier gibt es nun Streit in der Koalition: Der linke Flügel der SPD wittert „Steuergeschenke“ für die Unternehmen und verlangt, die Reform aufkommensneutral zu gestalten. Die Union hingegen beharrt auf die vereinbarte Entlastung und verweist darauf, dass der Gesetzentwurf schließlich bereits Mitte März vom Kabinett beschlossen wurde.

Kritik an dem Entwurf kommt jedoch auch von vielen Fachleuten und Verbänden. Insbesondere wird bemängelt, dass viele Einzelregelungen ein enormes Ausmaß an neuer Bürokratie für die Wirtschaft beinhalten. So soll beispielsweise die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter gestrichen werden. Diese erlaubt es bisher aus Vereinfachungsgründen, Wirtschaftsgüter im Wert bis 410 Euro im Jahr ihres Erwerbs voll als Betriebsausgabe abzuziehen. Größere Unternehmen sollen diese Möglichkeit in Zukunft nur noch für Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 60 Euro in Anspruch nehmen können. Dann muss zukünftig etwa jede einzelne Tonerkartusche für Laserdrucker über die Jahre ihrer  Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden – ein gewaltiger, sinnloser Bürokratieschub, der sogar vom nationalen Normenkontrollrat kritisiert wurde, den die große Koalition selbst eingesetzt hatte!

Auch durch die geplante Einführung einer „Zinsschranke“ nimmt die Verkomplizierung des Steuerrechts weiter zu. Damit sollen Steuervermeidungsstrategien internationaler Konzerne bekämpft werden, bei denen zum Nachteil des deutschen Fiskus hohe Zinsaufwendungen den deutschen Konzernteilen angelastet werden, die Gewinne aber im steuergünstigeren Ausland anfallen. Die „Zinsschranke“ soll sich so auswirken, dass der Zinsaufwand eines Unternehmens ab 1 Million Euro nur noch bis zur Höhe von 30 Prozent des Gewinns sofort gewinnmindernd berücksichtigt  werden kann.

Völlig gegen alle anerkannten Besteuerungsprinzipien verstößt die Absicht der Koalition, die Gewerbesteuer künftig nicht mehr als Betriebsausgabe anzuerkennen, obwohl sie nach dem geltenden Nettoprinzip selbstverständlich betrieblich veranlasst ist. Gut möglich, dass diese Regelung schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zielsetzung und der Grundgedanke der Reform richtig sind und sicherlich auch von den Liberalen getragen werden. Die begleitenden Maßnahmen zur Gegenfinanzierung jedoch müssen dringend überdacht und überarbeitet werden, denn sonst stehen der deutschen Wirtschaft ganz neue Belastungen bevor. Die Frage, wer sich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen durchsetzen wird, bleibt also höchst spannend.