Für ein Umdenken in der Berliner Schulpolitik
März 2009
Für ein Umdenken in der Berliner Schulpolitik
Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte stellen fest: Die derzeitige Situation an den Berliner Schulen ist schlecht. Die Bausubstanz lässt vielerorts zu wünschen übrig. Die Klassen sind zu groß. Es gibt zu wenig Lehrer. In einigen Gebieten sind an den Schulen wachsende Kriminalität und sinkende Lernmotivation zu beobachten. Diese Zustände können nicht allein Lehrern, Eltern und Schülern angelastet werden. Vielmehr hat die verfehlte Bildungspolitik des rot-roten Senats zwischen Ganztagsschule für alle und völliger Kapitulation vor sozialen Problem in einzelnen Bezirken der Bildung in Berlin einen Bärendienst erwiesen. Das in einigen Bezirken geplante Verbot von Privatschulen treibt diese Verschlimmerung in bester sozialistischer Manier auf die Spitze.
Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte fordern den Berliner Senat und die Bürgerämter auf, die genannten Probleme zu beheben. Verbote für Schulen in freier Trägerschaft sind zu unterlassen, da sie das Bildungsangebot in Berlin verarmen lassen. Die Bausubstanz an Berliner Schulen ist dringend zu verbessern. Von Schulschließungen kann aufgrund von überfüllten Klassen keine Rede sein. Auch muss langfristig eine Lösung für den akuten Berliner Lehrermangel gefunden werden. Grundsätzlich befürworten wir die ergänzende Einbindung von Studenten im Lehrbetrieb, allerdings nicht als dauerhaften Ersatz für voll ausgebildetes Lehrpersonal.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Februar 2009
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Berlin-Mitte
Die Jungen Liberalen Berlin-Mitte sprechen sich gegen das seit dem 01.01.09 geltende Alkoholkonsumverbot auf dem Alexanderplatz und auf anderen Plätzen in Berlin-Mitte aus. Ein Verbot führt erfahrungsgemäß nur zu Verdrängung, nicht zur Lösung von Problemen. Das von den Initiatoren im Bezirksamt Mitte angeführte Argument der Verunreinigung und Belästigung zieht nicht. Vielmehr fordern die JuLis Mitte das Installieren von öffentlichen Toiletten sowie vermehrte Stadtreinigung auf öffentlichen Plätzen, die von Touristen und Berlinern häufig genutzt werden. Jugendliche brauchen ihren Raum und dürfen nicht aufgrund des Fehlverhaltens einzelner pauschal abgeurteilt werden. Die JuLis Mitte fordern daher die konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts sowie generell erweiterte Präventionsarbeit und sprechen sich gegen eine kurzsichtige Verbotskultur aus.
Begründung:
Ein Alkoholkonsumverbot führt erfahrungsgemäß dazu, dass Jugendliche auf andere Plätze ausweichen. Dies bekämpft aber nicht das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums, das bei einigen wenigen Jugendlichen zu beobachten ist. Insgesamt ist der Alkoholkonsum, auch bei Jugendlichen, seit Jahren rückläufig. Dass übermäßige Betrinken einzelner darf aber nicht dazu führen, dass allen Jugendlichen das Leben schwer gemacht wird. Wer auf dem Alexanderplatz Passanten anpöbelt oder mit Flaschen schmeißt, muss – auch nach bestehendem Recht – von Polizei und Ordnungsamt entsprechend gemaßregelt werden. Für viele Jugendliche aber gehört das gemeinsame Treffen dort zu ihrer persönlichen Entwicklung dazu. Ein Eingriff in diese persönliche Freiheit – auch vieler Touristen oder Menschen, die sich das Bier in der Kneipe nicht leisten können – ist an dieser Stelle nicht gerechtfertigt. Durch das Aufstellen öffentlicher Toiletten, die allen 300.000 täglichen Besuchern des Alexanderplatzes zur Verfügung stünden, kann zudem die Attraktivität dieser berühmten Lokalität in Mitte erhöht werden. Verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit generell kann zudem dem übermäßigen Konsum einzelner entgegenwirken. Die in der aktuellen Parkordnung vorgesehene Ausnahme des Konsumverbotes für Veranstaltungen belegt aber, dass es den Verantwortlichen gar nicht um die Gesundheit der Bürger geht.
Null Promille beim Autofahren
September 2008
Null Promille beim Autofahren
Die Jungen Liberalen Berlin fordern ein generelles Alkoholverbot beim Autofahren.
Begründung:
Die aktuelle Diskussion um Herrn Beckstein zeigt, dass auch ein vermeintlich intelligenter Mensch glaubt, noch mit 2 Litern Bier Autofahren zu können. Dies demonstriert die Selbstüberschätzung vieler Menschen deutlich.
Wer mit Freunden feiert, trinkt auch gern das eine oder andere Glas dazu. Doch je später der Abend, desto eher verliert man den Überblick. So mancher weiß nach ein paar Stunden nicht mehr, wie viel er eigentlich getrunken hat. Wer sich dann trotzdem ins Auto setzt und nach Hause fährt, handelt äußerst leichtsinnig. Denn Alkohol ist ein Nervengift, das die Sinneswahrnehmung verändert und die Reaktionsfähigkeit vermindert. Unter Alkohol-Einfluss kann man deshalb viele Situationen im Straßenverkehr nicht mehr beurteilen. So ist die Unfallgefahr bei 0,5 Promille Alkohol im Blut doppelt so hoch wie bei null Promille. Deshalb gilt in Deutschland: Ab 0,3 Promille ist das Autofahren verboten. Mit gutem Grund: Wer so viel Alkohol im Blut hat, kann Entfernungen selbst bei Tageslicht nicht mehr sicher beurteilen, neigt dann zu gewagten Überholmanövern. Doch wie viel man trinken kann, bis 0,3 Promille erreicht sind, das hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht verallgemeinern: Je geringer das Körpergewicht, desto weniger Alkohol kann die Leber abbauen. Frauen verarbeiten Alkohol generell langsamer als Männer. Maximal 0,15 Promille werden in einer Stunde abgebaut.
Gegen das allgemeine Tempolimit
Juli 2008
Gegen das allgemeine Tempolimit
Die Jungen Liberalen Berlin schließen sich der Position der FDP und insbesondere des FDP Verkehrsexperten Horst Friedrich an und sprechen sich gegen die Einführung eines allgemeinen Tempolimits aus.
Begründung:
Ein allgemeines Tempolimit bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen stellt eine Schikane für Autofahrer dar. Auf Gefahrenstrecken gibt es bereits jetzt genügend Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Integrationsauftrag im öffentlichen Rundfunk
Juli 2008
Der Landeskongress möge beschließen:
Sendeangebot und Integrationsauftrag im öffentlichen Rundfunk harmonisieren
Die Jungen Liberalen Berlin fordern den RBB und die Länder Berlin und Brandenburg auf, ein Sendeangebot unter Nutzung bestehender Radiokanäle zu schaffen, das dem Integrationsauftrag und der Informationspflicht des öffentlichen Rundfunks gerecht wird. Die Erhaltung des Radiosenders Multikulti ist hierfür nicht zwangsweise notwendig.
Begründung:
Es ist nicht erwiesen, dass das Sendeformat von Radio Multikulti der Integration zuträglich ist. Auch ist fragwürdig, ob bei der geringen Zuhörerzahl die Zielgruppe – Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse – überhaupt erreicht wird. Die Belegung eines kompletten Radiokanals und damit die gleichzeitige Sperrung dieses Kanals für andere Sendeangebote, die aus dem freien Markt kommen.
Ermöglichung von Business Improvement Districts
Juli 2008
Der Landeskongress möge beschließen:
Für eine landesgesetzgeberische Grundlage zur Ermöglichung von Business Improvement Districts (BID) nach § 171f BauGB in Berlin
BIDs sind Zusammenschlüsse von Grundeigentümern, die ihr gemeinsames Geschäftszentrum stärken wollen und sich dafür selbst zu einer Sonderabgabe verpflichten. Diese Abgabe wird durch den Aufgabenträger auf Grundlage eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans für Maßnahmen eingesetzt, die der Aufwertung des eigenen BID-Bereichs (in der Regel einer Straße oder eines Straßenabschnittes mit anliegenden Grundstücken) dienen.
Die Jungen Liberalen Berlin fordern den Berliner Senat auf, das in vielen Bundesländern erfolgreich erprobte Modell der Standortgemeinschaften nach Vorbild der Business Improvement Districts, als eines von mehreren möglichen Mitteln der Stadtentwicklung, in die Berliner Landesgesetzgebung zu implementieren. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung des Instrumentenmix’ der Städtebauförderung, zu dem Sanierungsmaßnahmen, Stadtumbau sowie Soziale Stadt/Quartiersmanagement gehören.
Darüber hinaus setzen sich die Jungen Liberalen in den Gremien der FDP in Berlin für eine Initiative zur Schaffung einer landesgesetzgeberischen Grundlage durch das Berliner Abgeordnetenhaus ein.
Begründung:
Die bisherige ablehnende Haltung des Berliner Senats zu BIDs wird von diesem damit begründet, dass freiwillige Zusammenschlüsse zur Aufwertung der Geschäftszonen möglich sind und in Berlin auch vielfach genutzt werden. Dies reiche laut Senat aus.
Übersehen wird, dass freiwillige Interessensgemeinschaften gegenüber dem BID-Modell gravierende Nachteile haben. Nur ein Teil der Unternehmen und Immobilieneigentümer am Standort wird Mitglied. Dies führt zu einer sehr schwachen finanziellen Basis und Trittbrettfahrertum bei Aufwertungsmaßnahmen. Die Akteure am Standort, die nicht Mitglied der Interessensgemeinschaft sind, sind Nutznießer von Aufwertungsmaßnahmen, ohne selbst dafür investiert zu haben. Erfahrungsgemäß haben Interessengemeinschaften aufgrund der wenigen finanziellen Mittel kaum messbare Erfolge vorzuweisen. Sie sind in der Regel finanziell nicht in der Lage, sich durch externe Dienste zu professionalisieren oder Leistungen über das normale Maß hinaus anzubieten (sog. On-Top-Leistungen). So ist es den Berliner Straßengemeinschaften bisher nicht gelungen, sich in den Nebenlagen und Stadtteilzentren gegenüber der Einkaufszentren-Konkurrenz wettbewerbsfähig zu machen. Viele Geschäftslagen haben einen jahrelangen Trading-Down-Prozess hinter sich und haben ihre Qualität verloren.BIDs als Organisations- und Finanzierungsmodell stellen eine große Chance dar, einen Attraktivierungsschub für die Berliner Geschäftsstraßen auszulösen, ohne weitere Förderprogramme auflegen zu müssen oder öffentliche Haushaltsgelder einzusetzen.
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novellierung des Baugesetzbuches 2007 mit dem § 171f BauGB die Öffnungsklausel für landesrechtliche Regelungen zu privaten Initiativen in der Stadtentwicklung geschaffen. Eine landesrechtliche Regelung ist notwendig, da die Einrichtung eines BID, nach Zustimmung der Immobilieneigentümer, per Rechtsverordnung erfolgt.
Anhebung des Ausbildungsniveaus von Fachkräften für die frühkindliche Betreuung
Juli 2008
Der Landeskongress möge beschließen:
Anhebung des Ausbildungsniveaus von Fachkräften für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung auf Hochschulniveau
Die Ausbildung von Fachkräften im Bereich frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung muss auf Hochschulniveau angepasst werden. Eine Ergänzung mit Fachkräften auf einem niedrigeren Tertiärniveau (Fachhochschulen u.ä.) ist möglich. Die Qualität der Programme von Betreuungs- und Bildungsstätten ist dementsprechend anzuheben. Das Personal ist entsprechend des akademischen Ausbildungsstands zu bezahlen.
Begründung:
Die bisherigen deutschen Ausbildungsstandards werden den hohen Anforderungen an die Betreuung, Bildung, Förderung und Erziehung in diesem wegweisenden Kindesalter nicht gerecht. Hier werden in Ergänzung zum Elternhaus wichtige Grundsteine und Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes gelegt. Je besser hier die Saat, desto größer der Ertrag - persönlich wie volkswirtschaftlich – in späteren Lebensabschnitten.
Pol&IS – Seminare
März 2008
Der Landeskongress möge beschließen:
Pol&IS – Seminare und alternative Unterrichtsgestaltung
Die Jungen Liberalen Berlin wollen Unterricht an Schulen möglichst innovativ, lebensnah und abwechslungsreich gestalten. Deshalb regen wir Schulen dazu an, in der Oberstufe im Rahmen von Seminarfahrten an einwöchigen Pol&IS-Seminaren teilzunehmen.
Pol&IS steht für „Politik und Internationale Sicherheit“ und beinhaltet ein politisches Rollenspiel, bei dem Schüler Weltpolitik simulieren können. Dabei wird auch Wissen z.B. über internationale Verträge und multilaterale Zusammenarbeit vermittelt. Diese Seminare werden bundesweit von der Bundeswehr angeboten. Wir schätzen sie als pädagogisch besonders wertvoll ein und fordern Schulen daher auf, diese oder ähnliche Seminare zum festen Bestandteil der Schuljahres- und Unterrichtsgestaltung zu machen.
Zur SED-Opferpension
März 2008
Der Bundeskongress möge beschließen:
SED-Opferpension unabhängig von wirtschaftlicher Bedürftigkeit machen!
Änderung des § 17a Abs. 1 des "Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" durch Streichung der Passage "die in ihrer wirtschaftlichen Lage besondersbeeinträchtigt sind". Die Bedürftigkeitsregel entfällt entsprechend.
Ratifizierung der UN-Kinderrechtscharta
Oktober 2007
Der Landeskongress möge beschließen:
Ratifizierung der UN-Kinderrechtscharta
Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, die UN-Kinderrechts-Charta umgehend zu ratifizieren.
Schuldunfähigkeit des Kindes
Juni 2007
Der Landeskongress möge beschließen:
Änderung des § 19 StGB (Schuldunfähigkeit des Kindes)
Der § 19 StGB (Schuldunfähigkeit des Kindes) soll von der derzeitigen Gestalt, „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ geändert werden zu „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht zwölf Jahre alt ist.“
Begründung:
Verbrechen werden mit zunehmend jüngerem Alter begangen. Die verantwortlichen Jugendlichen, die die o.g. Altersschwelle nicht überschritten haben, können jedoch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei steht in dieser Hinsicht vor einer absoluten Handlungsunfähigkeit und büßt daher an Glaubwürdigkeit ein. Das Vertrauen in die Staatsgewalt sinkt. § 19 StGB in seiner derzeitigen Form ist dementsprechend veraltet und muss der neuen Realität angepasst werden.
Politik und Verwaltung sollen Rechenschaft ablegen
Juni 2007
Der Landeskongress möge beschließen:
Politik und Verwaltung sollen Rechenschaft ablegen
Die JuLis Berlin haben mit großem Entsetzen die Umweltstudie der Vereinten Nationen zur Kenntnis genommen. Dringend müssen umweltschonende Maßnahmen ergriffen werden. In diesem Zusammenhang haben sich zahlreiche Politiker dafür ausgesprochen, daß die deutsche Bevölkerung ihre Flugreisen verringert.
Die JuLis Berlin fordern:
Politiker sollen diesen Worten selbst Taten folgen lassen. Daher fordern wir alle deutschen Politiker und Verwaltungsangehörigen dazu auf, bei ihren Dienstreisen verstärkt auf öffentliche Personenverkehrsmittel wie die Bahn und die S- und U-Bahn zurückzugreifen. Um dieses Verhalten weiter zu fördern sollen alle öffentlichen Behörden eine „Umweltbilanz“ über dienstlich abgewickelte Reisen ablegen. Hier sollen Informationen über den durch Dienstreisen verursachten CO-N Ausstoß Rechenschaft abgelegt werden.
Begründung:
Politiker sollen sich nicht nur in Appellen ergehen. Sie müssen auch selbst Verantwortung zeigen. Wer seine Bevölkerung zu Verzicht aufruft und selbst mehrfach in der Woche für Inlandsreisen Flugzeuge und sogar für kurze Strecken Dienstfahrzeuge in Anspruch nimmt, sollte Mäßigung üben.
Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Juni 2007
Der Landeskongress möge beschließen:
Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Die Julis-Mitte setzen sich für konsequenten Jugendschutz ein, was das Ausschenken von Alkohol betrifft. Jugendlichen unter 18 Jahren darf in Kneipen und Gaststätten kein harter Alkohol ausgeschenkt oder in Läden verkauft werden, Jugendlichen unter 16 Jahren generell keine alkoholischen Getränke. Von weitergehenden Verboten sehen wir ab. Die Regelung ist ausreichend und es besteht weiterhin nur ein Umsetzungsdefizit des bestehenden Rechts. Die Polizei wird angehalten, dafür auch zu sorgen, dass das geltende Recht eingehalten wird. Aber es kommt auch auf die Selbstkontrolle des Bürgers an, da die Polizei nicht zu jeder Zeit überall sein kann und soll. Wirte, Verkäufer und Händler sollen verstärkt und flächendeckend Altersnachweise einholen und stets die bestehenden Richtlinien beachten. Eine Verschärfung der Gesetze lehnen wir ab und fordern die konsequente Einhaltung der bestehenden Regelungen.





